Buschenschank

Buschenschank

Was unterscheidet einen Buschenschank von einem Heurigen? Wo hat der Buschenschank eigentlich seinen Ursprung? Alles, was wir über Buschenschänke rausgefunden haben, hier im Überblick.

Am 17. August 1784 hat Kaiser Josef II. die rechtliche Grundlage für den Buschenschank durch eine Zirkularverordnung geschaffen. Mit diesem Zirkular erteilte Josef II. die Erlaubnis für jedermann, die von ihm selbst erzeugten Lebensmittel, Wein und Obstmost zu allen Zeiten des Jahres, wie, wann und in welchem Preise er will, zu verkaufen oder auszuschenken.

Dem Buschenschank, wie wir ihn heute kennen, geht in Wahrheit eine viel längere und stetige Entwicklung voraus, die stets mit der Geschichte des Weinbaus gekoppelt war.

Die Steiermark, mit den Gebieten südlich und teilweise auch nördlich des Grazer Breitengrades, hat der Weinrebe schon immer ideale Lebensbedingungen geboten. So beweisen Funde von Rebspuren in den Kohlelagern von Leoben, daß hier bereits in vor- und frühgeschichtlicher Zeit die wilde und auch die Kulturrebe wuchsen.

Die Kelten und Illyrer (bis 500 v. Chr.) hatten in ihren Siedlungsgebieten bereits eine echte Weinkultur entwickelt, so zum Beispiel an den Ausläufern der Koralpe, wie Funde von Arbeitsgeräten bezeugen. Der römische Kaiser Probus (276 - 282 n. Chr.), der als großer Förderer des Weinbaues in die Geschichte eingegangen ist, hat in der Folge verbesserte Anbaumethoden und neue Sorten eingeführt.

Grund dafür soll gewesen sein, daß die tägliche Weinration für die römischen Legionäre durch Transportschwierigkeiten zu oft ausblieb, sodaß man sich entschloß, den Wein in der Provinz Noricum selbst zu produzieren. Es gibt eine ganze Reihe von römischen Funden in der Steiermark, vor allem Grabsteine, die Trauben und Winzer mit ihren Arbeitsgeräten und mythologische Darstellungen zeigen, die mit dem Wein verbunden sind.

Die Völkerwanderung, die Besiedlung der Steiermark durch die Slowenen und später durch die Baiern brachte der ganzen Landwirtschaft immer wieder Veränderungen, der Weinbau wurde zurückgedrängt, aber nie ganz aufgegeben.
Das 8. Jahrhundert brachte im Rheingau dem Weinbau einen neuen Aufschwung, als nämlich Karl der Große das Anlegen neuer Weingärten anordnete und, so wird berichtet, auf jedem seiner Weingüter drei Schankstätten für das Volk einrichten ließ - eine Entwicklung, die schließlich das ganze karolingische und ottonische Herrschaftsgebiet beeinflußte.
Für das 13. Jahrhundert wird im steirischen Raum eine rege Weinbautätigkeit bezeugt, im Lafnitztal, im Laßnitztal, rund um Radkersburg, und vor allem in den Gebieten um Leibnitz und Wildon. Den größten Umfang erreichte der Weinbau zu Ende des 16., Anfang des 17. Jahrhunderts, wo sich vor allem die Geistlichkeit in der Steiermark besonders für eine Tradition einsetzte, die selbst die wirtschaftlich unsicheren Zeiten des 30jährigen Krieges nicht beeinträchtigen konnten.

Der erste Buschenschank
Die genaue Geburtsstunde des Buschenschanks läßt sich natürlich nicht ermitteln. Sie liegt aber sicher lang vor der erwähnten Zirkularverordnung Kaiser Josef II. aus dem Jahre 1784. Vermutlich brachten die Franken und Baiern unter Karl dem Großen und Otto I. die Sitte mit, daß die Weinbauern selbst ihren Wein an Fremde ausschenken durften. Insbesondere das aus dem fränkischen und bairischen Raum stammende "Capitulaire de Villis" (Kapitular für die Krongüter und Reichshöfe), enthielt genaue Angaben über Weinbau, Weinpflege und Weinrecht. Es stammt aus dem Jahre 795. Wie Texte aus dieser Zeit bezeugen, müssen bereits beachtliche Weinmengen durch die durstigen Kehlen der damaligen Schenkenbesucher geflossen sein.

Die Josefinische Zirkularverordnung
Ein beinahe nichtiger Anlaß zu Ende des 18. Jahrhunderts brachte eine entscheidende Veränderung: Die Wirte eines kleinen Ortes in der Grafschaft Görz beklagten sich lautstark, daß sie ihr Herr, ein Graf Delmetri, zwingen wollte, ausschließlich Wein aus seinen herrschaftlichen Gütern auszuschenken. Kaiser Josef II. reagierte darauf mit der Zirkularverordnung von 1784, die den Bauern das Recht zubilligte, eigene Erzeugnisse selbst zu verkaufen, an wen immer sie wollten.
Diese Bestimmungen wurden 1845 durch ein Hofkanzleidekret erneuert. Da man sich - schon damals - nicht immer an die Verordnungen hielt, wurde es bald, nämlich 1883, notwendig, den Ausschank anzeigepflichtig zu machen und von den Bezirksbehörden kontrollieren zu lassen.

Heute wird der Buschenschank in den Bundesländern Niederösterrecih, Burgenland, Steiermark und Wien durch eigene Landesgesetze geregelt.

Dabei wurde versucht, den traditionellen Gebräuchen in den verschiedenen Weinbauregionen Rechnung zu tragen, was sich schon an den unterschiedlichen Bezeichnungen "Heuriger" und "Buschenschank" zeigt.

Aus diesen Gründen kann sich auch ein Heurigengast in Grinzing sehr wohl einen warmen Schweinsbraten beim Heurigenbuffet holen, der Buschenschankbesucher in der Steiermark läßt sich dafür die deftige Brettljause zum Tisch servieren.

Zudem umfaßt das Getränkeangebot im steirischen Buschenschank außer Wein nur Mineral- und Soda-wässer und heimische Fruchtsäfte. Auf sogenannte Limonaden wurde bewußt verzichtet, da jeder steirische Buschenschenker bemüht ist, seine Gäste mit besten, im eigenen Betrieb erzeugten Produkten zu versorgen.

Das 1. Buschenschankgesetz der Steiermark stammt aus dem Jahr 1928. Durch den raschen Wandel der Zeit in den folgenden Jahrhunderten und die steigende wirtschaftliche Bedeutung des Buschenschankes sowohl für die Weinwirtschaft als auch für den Fremdenverkehr, entsprach es trotz mehrerer Novellierungen in jügster Zeit nicht mehr den tatsächlichen Verhältnissen der Praxis.

Einerseits mußte das Angebot an Getränken und Speisen den Ansprüchen und dem Geschmack der Gäste entsprechen, andererseits waren eindeutige Abgrenzungskriterien zum Gastgewerbe notwendig.

So wurde 1979 ein modernes Buschenschankgesetz geschaffen, wobei Anpassungen an aktuelle Erfordernisse vorgenommen wurden.
Der Leitgedanke "Buschenschank soll Buschenschank bleiben" war bei allen Überlegungen oberstes Gebot und wird es auch in Zukunft bleiben, damit die Gäste und Freunde des Buschenschankes auch weiterhin den steirischen Wein in seiner ursprünglichsten Form und in dieser besonderen Umgebung genießen können.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Heuriger

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